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Arbeitsrecht

 

Wir beraten Großkonzerne und mittelständische Unternehmen sowie Organe und Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei Verhandlungen mit Betriebsräten (wie z. B. bei Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellenverfahren) und Gewerkschaften. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowie deren Durchführung und Beendigung.

Wir beraten und unterstützen dabei insbesondere in folgenden Bereichen: