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AUFSICHTSRAT

UMFASSEND BEGLEITEN

 

Die Errichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats beinhaltet viele Risiken. Auch wenn der Wahlvorstand aus Arbeitnehmern gebildet wird, bedarf es hier einer intensiven Beratung zur Vermeidung formeller Fehler. Aus diesem Grund werden oft arbeitsrechtliche Arbeitgeberressourcen seitens der Wahlvorstände genutzt, um die Begleitung sicherzustellen. Die reibungslose Begleitung liegt hinsichtlich der entstehenden Kosten im Falle der Wiederholung einer Wahl im Interesse des Arbeitgebers und sollte daher unterstützt werden.