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UNTERNEHMENS- / VERMÖGENSNACHFOLGE

Moderieren und Gestalten

 

Die Regelung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist seit jeher einer der Schwerpunkte unserer Sozietät. Seit über 20 Jahren beraten wir bundesweit mittelständische Familienunternehmen bis hin zu Weltmarktführern. Der Moderation innerhalb der Familie kommt hierbei dasselbe Gewicht zu wie der rechtssicheren Umsetzung der mit den Beteiligten entwickelten Lösungen.

Weichen stellen
Die intelligente Beteiligung von Nachfolgern am Unternehmen und am Privatvermögen gewährleistet den Erhalt des Familienvermögens.

Steuern
Wer Vermögen überträgt, darf nicht nur erbschaftsteuerliche Vorteile im Blick haben. Er oder sie muss auch andere Steuerarten einbeziehen, um Nachteile zu vermeiden.

Absicherung
Durchdachte Regelungen
stellen sicher, dass Nutzungsrechte,
Zahlungsverpflichtungen und
Rückforderungsrechte nicht
ins Leere gehen.

Steuern
Jede Veränderung löst steuerliche Reflexe aus. Eine individuelle und vorausschauende Gestaltung von Übertragungen, Unternehmens- und Vermögensstrukturen ist daher unerlässlich. Da auch der Gesetzgeber nicht ruht, ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich.

Sicherheit
Ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag
schützt das Familienvermögen und sichert Einfluss und Auskommen des Übergebers.

Wachstum
Unerwünschten
Liquiditätsabflüssen durch
Ansprüche des Fiskus und
aus dem Familienkreis
vorbeugen. Rechtlich und
steuerlich optimale
Strukturen für die Verwaltung
von Grundbesitz, Vermögen
und Beteiligungen schaffen.

Letztwillige Verfügung
90 Prozent der Testamente und Erbverträge führen zu anderen Rechtsfolgen als vom Erblasser beabsichtigt. Häufigste Ursache ist die fehlende Abstimmung auf
Gesellschafts-, Darlehens- und Lebensversicherungsverträge.

Steuern

Weit verbreitete Gestaltungen führen bereits bei mittleren Vermögen zu einer Mehrfachbelastung des Vermögens. Die fehlende Abstimmung auf Unternehmensstrukturen kann zur steuerpflichtigen Aufdeckung stiller Reserven führen.

Spielregeln für die Nachfolger
Familiengesellschaftsverträge ermöglichen dem Erblasser, ausgewogene Regelungen
festzulegen.

Erbeinsetzung
Erbengemeinschaften – Einstimmigkeitsprinzip und jederzeitige Auseinandersetzung auf Verlangen – bergen vermeidbare Gefahren für Konflikte bis hin zur Vermögensvernichtung.

Pflichtteilsansprüche
Werden Pflichtteilsansprüche nicht ausreichend in die Planung einbezogen, scheitern auch im Übrigen durchdachte Konzepte.

Liquiditätsvorsorge
Im Erbfall auftretende Liquiditätsabflüsse für (Erbschaft-)Steuer, Pflichtteile und Unterhalt müssen bereits zu Lebzeiten erkannt und abgesichert werden.

Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung

Eine Obliegenheit für Jedermann: Die Handlungsfähigkeit für den höchstpersönlichen, den Vermögens- und den Unternehmensbereich sicherzustellen, nicht nur für das Alter, sondern auch für Unfall und Krankheit. Das Spannungsfeld zwischen dem juristisch Möglichen, dem medizinisch
Vetretbaren und dem ethisch Gewollten verbietet Pauschallösungen.

Versorgung
Bei Schenkungen wird in aller Regel sowohl an die eigene als auch die Versorgung der nächsten Angehörigen durch Nießbrauch, Renten- und ähnliche Zahlungsverpflichtungen gedacht. In letztwilligen Verfügungen fehlen entsprechende Regelungen nicht selten.

Minderjährige
Durchdachte Regelungen in letztwilligen Verfügungen verhindern Blockaden durch das Familiengericht und ermöglichen eine Fortsetzung des Erziehungsstils.

Gerechtigkeit ist nicht gleich Gleichheit
In einen Vergleich einzelner Vermögensbestandteile müssen auch deren unterschiedliche steuerliche Behandlung sowie die Möglichkeit einer schnellen Liquidierung/ihre Fungibilität einbezogen werden. Bei Unternehmen kommt der Aspekt des persönlichen Einsatzes hinzu.

Akzeptanz
Die eigentliche Herausforderung jeder Nachfolgeregelung: Vom Unterschied zwischen Gleichheit und Fairness überzeugen und damit den Familienfrieden sowie das Andenken wahren.

Grafiken und Texte „SOVVA“: Baumert Kommunikation