+49-621-533941-0 Kontakt Facebook

SOZIALVERSICHERUNGSBEFREIUNG

 

In der Vergangenheit eröffnete noch in den meisten Fällen die einfache Antragsstellung bei der Deutschen Rentenversicherung bei Minderheitsgesellschaftern die Möglichkeit der Sozialversicherungsbefreiung. Die Rechtsprechungsentwicklung des Bundessozialgerichts macht es jedoch gerade Minderheitsgesellschaftergeschäftsführern immer schwerer bis aussichtslos, sich von der Sozialversicherungspflicht befreien zu lassen. Die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die argumentative Auseinandersetzung mit den zuständigen Stellen der Deutschen Rentenversicherung sind die einzige Möglichkeit, diese Ziele weiter erfolgreich zu verfolgen. Der Mehrwert sich – mit den so gesparten Beiträgen zur Sozialversicherung – individuell um die eigene Altersvorsorge kümmern zu können, sollte mit Blick auf die Entwicklung der Rentenkassen das Ziel für jeden Unternehmer sein. 

Mehr dazu