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ARBEITSGERICHTLICHE VERTRETUNG

KLAGE UND BESCHLUSSVERFAHREN

Die prozessrechtliche Begleitung ist ein untrennbarer Bestandteil unserer Tätigkeit. Dies betrifft die Begleitung durch alle Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht) sowohl bei individualrechtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern, Führungskräften (bspw. in Kündigungsschutzverfahren) als auch bei kollektivrechtlichen Auseinandersetzungen mit Betriebsräten (Beschlussverfahren).

Unser Leistungsspektrum umfasst hierbei insbesondere folgende Bereiche:

Die Arbeitgebervertretung in Kündigungsschutzverfahren bedarf v. a. in der Beratung vor Ausspruch der Kündigung ein hohes Maß an Erfahrung, um einem Abfindungs„anspruchs“begehren, möglichst durch schlüssigen Sachvortrag, ganz oder zumindest teilweise entgegentreten zu können.

Daneben ist die Prozessstrategie von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Die frühzeitige Einbindung eines Rechtsanwalts mit Erfahrung kann dem Unternehmen hierbei viel Geld sparen.

Seit Beginn des Jahres 2014 besteht die Möglichkeit zur Durchführung eines Güterichterverfahrens im Arbeitsrecht.

Mit diesem sollen Rechtstreitigkeiten, die bereits vor Gericht anhängig sind, durch eine von den Prozessparteien selbst erarbeitete Lösung, statt durch ein gerichtliches Urteil beigelegt werden können. Ähnlich wie bei Einigungsstellenverfahren ist die Verhandlungsstrategie der Beteiligten entscheidend.

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Seien es Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr eines Mitarbeiters aus der Elternzeit oder sei es die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in Betrieben mit Betriebsrat: Die einstweilige Verfügung ist sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht ein geeignetes Mittel, Druck auf das Unternehmen auszuüben. Die Reaktion des Unternehmens muss insoweit schnell, aber rechtlich gut durchdacht sein.

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Das Ziel einer Schutzschrift ist, dass eine im Raum stehende einstweilige Verfügung nicht oder nicht ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Mit der Schutzschrift werden dem Gericht alle rechtlichen Einwände, die gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung sprechen, vorgetragen, sodass sie bei der Entscheidung über den Erlass der einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden können.

Der Vorteil einer Schutzschrift liegt u. a. darin, beträchtliche Mehrkosten für den Unternehmer zu vermeiden, vorausgesetzt die Schutzschrift wurde in rechtlicher Hinsicht überzeugend abgefasst.

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Ein Betriebsrat, der seinem Arbeitgeber gegenüber nicht wohlgesonnen ist, hat auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes [BetrVG] Möglichkeiten, Arbeitsabläufe im Unternehmen zu blockieren oder zumindest deutlich zu verlangsamen. Wir untersuchen für Sie, ob und welche Mitbestimmungsrechte vorliegen, ob sie ordnungsgemäß ausgeübt wurden und beraten Sie hinsichtlich der notwendigen Prozessstrategie.